Ein Sex-Shop geht durch die Presse. Noch
bessere PR kann einem Laden nicht passieren. Und nun darf dieses Geschäft auch
noch Sonntags öffnen. Es handelt sich um einen Sex-Shop am Münchner
Hauptbahnhof. Dass die Bayern prüde und konservativ sind, ist bekannt. Aber nun
wird's besonders amüsant: Das Kreisverwaltungsreferat der bayrischen
Landeshauptstadt hatte dem Betreiber das Öffnen an Sonn- und Feiertagen
untersagt. Der Ladenbetreiber reichte darauf hin klage ein und argumentierte
damit, dass der Sex-Shop ebenso Reisebedarf verkaufe, wie andere Läden am
Hauptbahnhof auch. Als Reisebedarf werden Zeitschriften, Bücher und Tonträger
bezeichnet, welche sich ebenfalls im Regal des Sex-Shops befinden. Nach Meinung
des Kresiverwaltungreferats hatte der Gesetzgeber jedoch nicht erotische
Literatur im Sinne bei der Sonntagsausnahmeregelung.
Das Ladenschlussgesetz sieht Ausnahmeregelungen
bezüglich des Sonntagsverkaufsverbot an Personenbahnhöfen vor, wenn
"Bedürfnisse von Reisenden erfüllt werden". Darunter fallen
Zeitschriften, Magazine, Andenken und Toilettenartikel - das Gesetz fällt keinerlei
Aussage über Verwendungszweck oder Inhalt. So bezeichnet der Besitzer des
Sex-Shops auch seine erotischen Spielchen als passendes Reiseandenken. Auch
Kondome, DVDs, Druckerzeugnisse, Spiele und Geschenkartikel sollten ebenfalls
am Sonntag verkauft werden dürfen. Kondome bieten Schutz vor Geschlechtskrankheiten & Co und können daher als notwendigen Reisebedarf (gesundheitliche Notwendigkeit) bezeichnet werden.
Das Gericht fiel seine Entscheidung zu Gunsten des Sex-Shops.
Allerdings darf an Sonn- und Feiertagen nicht das Ganze Sortiment verkauft
werden, sondern lediglich Produkte, die eben diesem Reisegedanken entsprechen.
Daher darf nun das Erotik-Geschäft am Münchner Hauptbahnhof ab sofort auch am
Tag des Herrn öffnen. Halleluljah.